Abfrage Nachweis Sitzland
F05004174• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 GewO
Formularangaben
Eingabe: Hinweis für juristische Personen: Ausländische Nachweise müssen sich bei juristischen Personen auf das ausgeübte/auszuübende Gewerbe beziehen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden