Änderung der Reisegewerbekarte
F05004176• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Statischer Text zur Änderung der Reisegewerbekarte
Handlungsgrundlage
- § 55 GewO
Formularangaben
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
Änderungen bei den Tätigkeiten: Demzufolge können Sie die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern lassen (ebenfalls für verbotene Tätigkeiten).
Verlängerung der Reisegewerbekarte: Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn sich Ihre zugelassenen Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde ändern lassen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden