Zu bewilligende verbotene Tätigkeiten
F05004184• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 56 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
001 = Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren 002 = Vertrieb von Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern 003 = Vertrieb von elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte 004 = Vertrieb von Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose 005 = Vertrieb von Schriften unter der Zusicherung von Prämien oder Gewinnen 006 = Feilbieten und den Ankauf von Edelmetallen – Gold, Silber, Platin, Platinbeimetalle – und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen 007 = Feilbieten und den Ankauf von Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen Steinen und Perlen 008 = Feilbieten von alkoholischen Getränken 009 = Feilbieten von Bäumen, Sträuchern und Rebpflanzengut bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben des Obst-, Garten- und Weinanbaues 010 = Abschluss sowie die Vermittlung von Rückkaufgeschäften und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden