Tätigkeit Verkehrsleitung in weiteren Unternehmen
F05004194• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 4 (2) lit. c VO (EG) Nr. 1071/2009 i.V.m. Randnummer 13 GüKVwV
Formularangaben
Ist die Verkehrsleitung in weiteren Unternehmen als Verkehrsleiter oder Verkehrsleiterin tätig?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden