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Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit

F05004205 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 (2) Nr. 1 lit. d GBZugV i.V.m. Artikel 7 VO (EG) Nr. 1071/2009

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit

Hilfetext

Eingabe: Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nachgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, dass das Unternehmen jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von mindestens 9 000 EUR für nur ein genutztes Fahrzeug und 5 000 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt. Als Bescheinigung kann auch z.B. eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft für das Unternehmen über die genannten Beträge möglich sein.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden