Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit
F05004205• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 (2) Nr. 1 lit. d GBZugV i.V.m. Artikel 7 VO (EG) Nr. 1071/2009
Formularangaben
Eingabe: Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann anhand der von einem Rechnungsprüfer oder einer ordnungsgemäß akkreditierten Person geprüften Jahresabschlüsse nachgewiesen werden. Es ist nachzuweisen, dass das Unternehmen jedes Jahr über ein Eigenkapital und Reserven in Höhe von
mindestens 9 000 EUR für nur ein genutztes Fahrzeug und 5 000 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug verfügt.
Als Bescheinigung kann auch z.B. eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft für das Unternehmen über die genannten Beträge möglich sein.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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