Name des Entgeltpflichtigen
F05004943• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Name bzw. Kontaktbezeichnung des Entgeltpflichtigen
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bei Änderungsmeldungen zum Entgeltpflichtigen oder zu den ihm zugeordneten Fachobjekten, sowie bei der Folgeerklärung wird der Name des Entgeltpflichtigen systemseitig befüllt. Nur bei Änderungsmeldungen zum Entgeltpflichtigen kann der Name geändert werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden