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Verkauf Alkohl

F05005390 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 69 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Verkauft dieser Stand alkoholische Getränke?
Ausgabe: Verkauf von alkoholischen Getränken

Hilfetext

Werden aus besonderem Anlass (z. B. bei Konzerten, Straßenfesten, Märkten und dergleichen) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man womöglich eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Diese kann unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Gestattung“ (§ 12 GastG).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden