Nummer der Entnahmestelle
F05005456• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Nummer der Entnahmestelle wird von der Festsetzungsbehörde bei der Ersterfassung vergeben.
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG;Wasserentnahmeentgelt LANUV NRW Vordruck: Entnahmestelle (ES)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Neu- oder Änderungsmeldungen von Entnahmestellen können nur zu einer vorhandenen Wassergewinnungsanlage erfolgen. Bei der Neumeldung einer Entnahmestelle bleibt das Feld leer, ansonsten wird die Nummer der Entnahmestelle systemseitig befüllt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden