Hinweis Konzession
F05005460• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Wenn Sie eine Gaststätte, ein Bistro oder ähnliches betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Konzession).
Dieser Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von Ihrem Betrieb unter anderem keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste (Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen wie beispielsweise Geräusch- und Geruchsemissionen ausgehen.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn nur
alkoholfreie Getränke,
unentgeltliche Kostproben,
zubereitete Speisen oder
in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden