Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Hinweis Konzession

F05005460 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 69 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis Konzession

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie eine Gaststätte, ein Bistro oder ähnliches betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis (Konzession). Dieser Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von Ihrem Betrieb unter anderem keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste (Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen wie beispielsweise Geräusch- und Geruchsemissionen ausgehen. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden