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Begriffsbestimmung Wirtschaftsgebiet

F05005567 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 69 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Aufklärung Wirtschaftsgebiet

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Das Wirtschaftsgebiet kann angebots- und nachfrageorientiert bestimmt werden. Als Wirtschaftsgebiet kommt jede geographische, abgrenzbare Gebietseinheit in Betracht, so dass von einem Land, einer Region oder einer Stadt diese Voraussetzung erfüllt werden kann. Eine Regionalausstellung erfüllt die Voraussetzung des repräsentativen Angebots, wenn auf ihr für die das betreffende Wirtschaftsgebiet charakteristischen Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die jedoch klar eingrenzbar sein müssen. Die Gebietsbezogenheit der Waren und Leistungen ist entscheidend, nicht etwa das Angebot der Waren im Wirtschaftsgebiet. Wirtschaftsgebiet und Wirtschaftszweig können auch miteinander verknüpft werden, allerdings ist hierbei darauf zu achten, dass nicht das repräsentative Warenangebot fordernde Merkmal „Wirtschaftszweig“ durch eine örtliche Beschränkung ausgehöhlt wird.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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