Schießstände
F05005693• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle Erlaubnisbescheide für den Betrieb von Schießständen hoch. Bitte beachten Sie, das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB darf nicht überschritten werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden