Sehhilfe
F05005770• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Wegfall einer Sehhilfe: Zum Beispiel nach erfolgreicher Laserbehandlung
Handlungsgrundlage
- FeV, StVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ärztliches Zeugnis, welches bescheinigt, dass keine Sehhilfe mehr benötigt wird (zum Beispiel nach einer erfolgreichen Laserbehandlung). Für PKW-/Motorrad-Klassen reicht ein Sehtest aus. Für LKW-/Bus-Klassen wird ein augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung benötigt. (Bitte beachten Sie, dass das Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre sein darf.)
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden