Hinweise - Aushändigung des neuen Führerscheines
F05005783• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ein neuer Führerschein kann Ihnen nur ausgehändigt werden, wenn Ihr bisheriger Führerschein abgegeben oder entwertet wurde. Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht für das Mitführen eines Führerscheins erhalten. Der alte Führerschein wird von Ihnen an die Führerscheinstelle eingeschickt und anschließend dort entwertet. Auf Wunsch können Sie den entwerteten Führerschein kostenpflichtig zurückerhalten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden