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Hinweise - Aushändigung des neuen Führerscheines

F05005783 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Hinweise - Aushändigung des neuen Führerscheines
Ausgabe: Hinweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Ein neuer Führerschein kann Ihnen nur ausgehändigt werden, wenn Ihr bisheriger Führerschein abgegeben oder entwertet wurde. Sie können eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht für das Mitführen eines Führerscheins erhalten. Der alte Führerschein wird von Ihnen an die Führerscheinstelle eingeschickt und anschließend dort entwertet. Auf Wunsch können Sie den entwerteten Führerschein kostenpflichtig zurückerhalten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden