Hinweis Beantragung Handwerkskarte
F05005796• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Ihr Nachweis über den Eintrag im Mitgliederverzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer (Handwerkskarte) muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits vorliegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden