Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Angabe zur Ausübung eines neuen Tätigkeitsschwerpunkts
Eingabe: Wird der Tätigkeitsschwerpunkt neu ausgeübt?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden