Augenärztliches Gutachten LKW
F05005868• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen: Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Bitte beachten Sie, dass das Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre sein darf.)
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden