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Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

F05005904 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 29 Abs. 3 StVO;§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Möchten Sie eine Erlaubnis nach 29 Abs. 3 StVO bzw. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO mit beantragen?
Ausgabe: JA/NEIN

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Innerhalb der Anhörungsfreigrenzen können die Bezirksregierungen eine Dauererlaubnis gem. § 29 StVO mit der Genehmigung nach § 70 StVZO erteilen. Nicht jede Bezirksregierung macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden