Begutachtende / prüfende Stelle
F05005910• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Name der begutachtenden / prüfenden Stelle
Handlungsgrundlage
- § 23 BauO NRW 2018; § 17 Abs. 2 Nr. 2 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Hier können Sie den Namen bzw. die Bezeichnung der prüfenden / begutachtenden Stelle eintragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden