Vermittlung Inhalt Schutzbedürfnis
F05006007• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Eingabe: Welche Inhalte vermitteln Sie zum Schutzbedürfnis von Personen, die zur Schau gestellt werden?
Ausgabe: Dieses Feld enthält Information darüber, welche Inhalte der Antragstellende zum Schutzbedürfnis von Personen, die zur Schau gestellt werden, vermitteln wird.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Information darüber, welche Inhalte der Antragstellende zum Schutzbedürfnis von Personen, die zur Schau gestellt werden, vermitteln wird.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden