Sonstige Maßnahmen Menschenhandel
F05006011• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Eingabe: Welche sonstigen Maßnahmen unternehmen Sie, mit denen Sie sicherstellen, dass keine Personen als Opfer einer Straftat des Menschenhandels in ihrem Betrieb tätig sind, die durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht werden?
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben darüber, welche sonstigen Maßnahmen unternommen werden, um sicherzustellen, dass keine Personen als Opfer einer Straftat des Menschenhandels im Betrieb tätig sind, durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht werden.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Angaben darüber, welche sonstigen Maßnahmen unternommen werden, um sicherzustellen, dass keine Personen als Opfer einer Straftat des Menschenhandels im Betrieb tätig sind, durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden