Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum
F05006112• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 (2) Nr. 7 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Sind die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt?
Ausgabe: Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume sind zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt.
Ausgabe: Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume sind zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden