Bescheinigung Finanzamt Abfrage
F05006178• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte fügen Sie die Bescheinigung in Steuersachen bei.
Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Hinweis für juristische Personen: Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für die juristische Person zu erbringen ist.
Technische Beschreibung
001=Liegt noch nicht vor 002=Ist beigefügt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden