Schuljahr SFP
F05006192• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Die Meldung zur Sprachfeststellungsprüfung erfolgt in der Klasse bzw. Jahrgangsstufe, in der der angestrebte Abschluss und/oder Berechtigung erworben werden kann.
Schuljahr, für das die Anmeldung gelten soll. Das aktuelle Schuljahr ist als Jahr für die Anmeldung für SFP voreingestellt, ist aber überschreibbar. Das Schuljahr geht vom 01.08.-31.07.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden