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Hinweis Berufserfahrung Fahrschulleitung

F05006941 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 22 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn der/die Bewerber*in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber*in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn der/die Bewerber*in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber*in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden