Auswahl - Bescheinigung in Steuersachen
F05007061• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 FahrlG
Formularangaben
Eingabe: Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Hinweis für juristische Personen: Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für die juristische Person zu erbringen ist.
Technische Beschreibung
001 liegt noch nicht vor 002 ist beigefügt
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden