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Nachweise der besonderen Sachkunde

F05007270 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Möglichkeit des Hochladens der Nachweise der besonderen Sachkunde

Handlungsgrundlage


  • § 34b (5) GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweise der besonderen Sachkunde

Hilfetext

Hinweis: Hier werden Nachweise über die besondere Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen) und eventuell eine Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch eine neutrales und sachkundiges Gremium (z. B. IHK Bonn/Rhein-Sieg) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

Bitte laden Sie die vollständigen Unterlagen hoch.

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden