Nachweise der besonderen Sachkunde
F05007270• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Möglichkeit des Hochladens der Nachweise der besonderen Sachkunde
Handlungsgrundlage
- § 34b (5) GewO
Formularangaben
Hinweis: Hier werden Nachweise über die besondere Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen) und eventuell eine Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch eine neutrales und sachkundiges Gremium (z. B. IHK Bonn/Rhein-Sieg) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden