Abgelegte Prüfungen
F05007271• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Möglichkeit des Hochladens abgelegter Prüfungen.
Handlungsgrundlage
- § 34b (5) GewO
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Nachweise über abgelegte Prüfungen, sonstige Befähigungsnachweise sowie Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf die Sachverständigentätigkeit der letzten fünf Jahre. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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