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Abgelegte Prüfungen

F05007271 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Möglichkeit des Hochladens abgelegter Prüfungen.

Handlungsgrundlage


  • § 34b (5) GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abgelegte Prüfungen

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Nachweise über abgelegte Prüfungen, sonstige Befähigungsnachweise sowie Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf die Sachverständigentätigkeit der letzten fünf Jahre. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{"note":"Bitte laden Sie an dieser Stelle den Nachweis hoch."}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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