Nitrocellulose-Pulver (NC)
F05007306• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 SprengG
Formularangaben
Eingabe: Nitrocellulose-Pulver (NC)
Ausgabe: Geben Sie die beantragte Menge des explosionsfähigen Stoffes in Kilogramm an.
Ausgabe: Geben Sie die beantragte Menge des explosionsfähigen Stoffes in Kilogramm an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe vom 07.09.2022