Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
F05007392• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (3) Nr. 5 OVP NRW
Formularangaben
Eingabe: Ein Kind muss aus erheblichen gesundheitlichen Gründen an einen bestimmten Ort gebunden sein oder besonderer Pflege bedürfen.
Nachweis:
Ärztliche Bescheinigung
Besondere erzieherische Probleme liegen z.B. vor, wenn ein Kind eine Förderschule nur am angestrebten Ausbildungsort besuchen kann oder die Schule wechseln müsste.
Nachweise:
Ärztliche Bescheinigung, Bescheinigung der Schule
Für dieses Kriterium werden 2 Sozialpunkte berücksichtigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden