Nachweis Masernschutz
F05007470• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 20 (9) S. 1 Nr. 1 - 2 IfSG
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen der folgenden Nachweise bei:
1. eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen ein nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht,
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen Einrichtung darüber, dass einer der zuvor genannten Nachweise bereits vorgelegen hat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden