Nutzungsänderung baulicher Anlagen
F05007505• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Wettannahmestelle muss für die Nutzung des Gewerbes geeignet sein. Upload einer Nutzungsänderung baulicher Anlagen/Baugenehmigung.
Handlungsgrundlage
- § 1 RennwLottG
Formularangaben
Eingabe: Die Wettannahmestelle muss für die Nutzung des Gewerbes geeignet sein. Wenn Sie beispielsweise eine vom Bauamt als Gaststätte genehmigte Örtlichkeit als Wettannahmestelle nutzen wollen, ist diese Nutzungsänderung durch die Baubehörde vorher zu genehmigen. Die entsprechende Baugenehmigung ist in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden