Sonstige Betriebsart
F05007514• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Waffengesetz
Formularangaben
Zur sonstigen Betriebsart gehören alle Tätigkeiten, die nicht in die Bereiche Handel, Handwerk oder Industrie fallen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden