Sonstige
F05007514• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 Waffengesetz
Formularangaben
Eingabe: Sonstige Betriebsart
Zur sonstigen Betriebsart gehören alle Tätigkeiten, die nicht in die Bereiche Handel oder Herstellung fallen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden