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Telefonnummer der Ansprechperson

F05007516 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Telefonnummer

Handlungsgrundlage


  • § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Telefonnummer der Ansprechperson

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie die Telefonnummer der Ansprechperson vor Ort an.
Ausgabe: Das Feld enthält Informationen zur Telefonnummer der Ansprechperson.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden