Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die anerkannte(n) Prüfung(en)
F05007608• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 3 OVP NRW
Formularangaben
Eingabe: Für Bewerbende, die ihr Lehramtsstudium
außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen absolviert
haben.
Sie können diese Unterlagen bei der Online-Antragstellung hochladen, sofern sie Ihnen bereits vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es für eine zulässige Bewerbung unbedingt erforderlich ist, dass Sie im Anschluss an diese Online-Bewerbung die beglaubigten Kopien an die jeweilige Bezirksregierung unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer übersenden. Eine Einstellung kann nicht erfolgen, wenn diese Unterlagen der Bezirksregierung nicht vorliegen.
Technische Beschreibung
"unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer" soll unterstrichen sein
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden