Hinweise
F05007717• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 45 SGB VIII
Formularangaben
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Es gibt folgende Hinweise:
Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.
Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden