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Erlegeort

F05007743 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum zu untersuchenden Stück Wild machen, die sich aus den verpflichtenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei müssen genauere Angaben zur Ortsangabe des Jagdbezirkes, Erlegeortes oder Eigenjagdbezirkes gemacht werden. Welche diese Ortsangaben gemacht wird, kann der Jäger oder die Jägerin selbst entscheiden.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlegeort

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie hier den Erlegeort des Wildes an. Sie können die geographischen Koordinaten eingeben oder alternativ den Ort textlich beschreiben z.B. über die Angabe des Jagdreviers.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt