Erlegeort
F05007743• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zur Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen müssen Jägerinnen und Jäger Angaben zum zu untersuchenden Stück Wild machen, die sich aus den verpflichtenden Angaben aus dem Wildursprungsschein ergeben. Hierbei müssen genauere Angaben zur Ortsangabe des Jagdbezirkes, Erlegeortes oder Eigenjagdbezirkes gemacht werden. Welche diese Ortsangaben gemacht wird, kann der Jäger oder die Jägerin selbst entscheiden.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie hier den Erlegeort des Wildes an. Sie können die geographischen Koordinaten eingeben oder alternativ den Ort textlich beschreiben z.B. über die Angabe des Jagdreviers.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt