Name der Gaststätte
F05007839• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Satz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie den Namen Ihrer Betriebsstätte an. Als Betriebsstätte werden hier Gaststätten, Lokale, Imbissstände, etc. bezeichnet.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden