Hinweis Angaben zu vorausgehenden Hochschulabschlüssen
F05008109• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- LABG, OVP
Formularangaben
Bewerbende mit Abschlüssen von nordrhein-westfälischen Hochschulen, die einen Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v. 12.05.2009 i.V.m. der Lehramtszugangangsverordnung (beinhaltet ein Praxissemester) erwerben bzw. bereits erworben haben, müssen aufgrund der Vorgaben des § 43 OVP auch Angaben zu allen Hochschulabschlüssen machen, die dem Masterstudiengang vorausgegangen sind. Neben einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses sind zusätzlich beglaubigte Kopien dieser Hochschulabschlüsse vorzulegen. Diese Unterlagen können nicht nachgereicht werden, sondern müssen bis zum Bewerbungsschluss der zuständigen Bezirksregierung vorliegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden