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Hinweis Angaben zu vorausgehenden Hochschulabschlüssen

F05008109 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • LABG, OVP

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bewerbende mit Abschlüssen von nordrhein-westfälischen Hochschulen, die einen Abschluss als Master of Education nach dem Lehrerausbildungsgesetz v. 12.05.2009 i.V.m. der Lehramtszugangangsverordnung (beinhaltet ein Praxissemester) erwerben bzw. bereits erworben haben, müssen aufgrund der Vorgaben des § 43 OVP auch Angaben zu allen Hochschulabschlüssen machen, die dem Masterstudiengang vorausgegangen sind. Neben einer beglaubigten Kopie des Masterzeugnisses sind zusätzlich beglaubigte Kopien dieser Hochschulabschlüsse vorzulegen. Diese Unterlagen können nicht nachgereicht werden, sondern müssen bis zum Bewerbungsschluss der zuständigen Bezirksregierung vorliegen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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