Erlaubnis (Vertretung)
F05008172• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Verfügt die gesetzliche Vertretung über eine persönliche Erlaubnis oder die Erlaubnis einer anderen Gesellschaft - nicht älter als 3 Monate - nach § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO?
Ausgabe: Erlaubnis nach nach § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO
Ausgabe: Erlaubnis nach nach § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO
Eingabe: Wenn Sie als vertretungsberechtigte Person im Besitz einer auf Sie persönlich ausgestellten Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34d GewO und/oder § 34i GewO sind, die im Regelverfahren erteilt wurde und die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist, können Sie dies hier angeben.
Das Gleiche gilt, wenn Sie auch vertretungsberechtigte Person einer anderen juristischen Person (Gesellschaft) sind, die über eine entsprechende Erlaubnis - nicht älter als drei Monate - verfügt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden