Zuständigkeit Insolvenzgericht
F05008343• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §36 Absatz 2 GewO
Formularangaben
Eingabe: Welches Gericht bearbeitet das Verfahren?
Ausgabe: zuständiges Gericht für das Insolvenzverfahren
Ausgabe: zuständiges Gericht für das Insolvenzverfahren
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden