Anzeige verbotener Darbietungen
F05008467• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §33a GewO
Formularangaben
Darbietungen, bei denen
1. der Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht wird,
2. darstellende Personen ihrer Menschenwürde beraubt werden,
3. Körperstellungen eingenommen oder Bewegungen ausgeführt werden, die Geschlechtsverkehrshandlungen oder grob anstößige sexuelle Handlungen andeuten bzw. nachahmen,
4. Darstellende ihren Intimbereich entkleiden,
5. der Geschlechtsverkehr oder die orale Befriedigung vollzogen wird,
6. sexuelle Gewalttätigkeiten oder Grausamkeiten dargestellt werden,
7. Tiere in erotischer oder sexueller Weise einbezogen werden oder
8. Minderjährige zur Schau stehen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden