Hinweis: Verlust Einzelbetriebserlaubnis
F05008525• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 StVG; § 21 StVZO; § 19 StVZO; § 13 EG-FGV
Formularangaben
Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden