Menge fluorierter Treibhausgase
F05008592• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 ChemKlimaschutzV § 21 ChemG
Formularangaben
Technische Beschreibung
001=unbegrenzte Mengen fluorierter Treibhausgase 002=weniger als drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase bzw. mit weniger als sechs Kilogramm fluorierte Treibhausgase im hermetisch geschlossenen System
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden