anzeigende Person gleich Rechnung auf Waren
F05008780• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §56a GewO
Formularangaben
Eingabe: Ist die anzeigende Person gleichzeitig die Person auf dessen Namen und auf dessen Rechnung die Waren/Dienstleistungen vertrieben werden?
Ausgabe: anzeigende Person gleich Rechnung auf Waren
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden