Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte nach § 27 Waffengesetz (WaffG)
F05008826• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 Abs. 1 S. 6 WaffG
Formularangaben
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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