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Hinweis: Pflanzengesundheitszeugnispflicht

F05009177 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

Gültig ab

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Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Eine Pflanzengesundheitszeugnispflicht bei Importen aus Nicht-EU-Staaten kann sich aus Anhang XI Teil A und Teil B der VO (EU) 2019/2072 und aus EU-Notmaßnahmen ergeben, für den Import in Schutzgebiete auch aus Anhang XII der VO (EU) 2019/2072.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden