Tätigkeitenauswahl Betrieb
F05009628• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 65, 66 & 89 der Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; § 3 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung - AGOZV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie an, welche Tätigkeiten Ihres Unternehmens in diesem Betrieb ebenfalls ausgeführt werden:
Hinweis: Tätigkeiten, die von diesem Betrieb nicht ausgeführt werden, können durch einen Klick in das jeweilige Kontrollkästchen abgewählt werden.
Technische Beschreibung
001 = Import von Pflanzenarten, -teilen, -erzeugnissen und anderen Gegenständen aus Nicht-EU-Staaten, 002 = Export von Pflanzenarten, -teilen, -erzeugnissen und anderen Gegenständen in Nicht-EU-Staaten, 003 = Verbringung von Pflanzen und Waren in der EU (Pflanzenpass), 004 = Bereitstellung von Informationen für Reisende und/oder Kunden von Postdienststellen, 005 = Erzeugung/Lagerung von Speise-/Wirtschaftskartoffeln, 006 = Erzeugung/Handel von Anbaumaterial nach § 3 AGOZV, 007 = Herstellung, Behandlung und/oder Reparatur nach ISPM 15
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden