Zeugnisse Sachkunde
F05009738• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §15c Gefahrstoffverordnung
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie aus, welche Zeugnisse/Bescheinigungen Sie für die sachkundige Person beifügen möchten:
Ausgabe: Folgende Zeugnisse/Bescheinigungen werden für die sachkundige Person beigefügt:
Ausgabe: Folgende Zeugnisse/Bescheinigungen werden für die sachkundige Person beigefügt:
Technische Beschreibung
001 = Kopie des Sachkundenachweises bzw. entsprechender anderer Qualifikation nach Anhang 1 Ziffer 4.4 der sachkundigen Personen. 002 = ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung nach Anhang 1 Ziffer 4.4 (5) der sachkundigen Person, wenn der Sachkundenachweis älter als 6 Jahre ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden